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   BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92   

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https://dejure.org/1992,5657
BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92 (https://dejure.org/1992,5657)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1992 - 2 BvR 118/92 (https://dejure.org/1992,5657)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 118/92 (https://dejure.org/1992,5657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO auf die Kostenentscheidung nach erfolgreichem Einspruch gegen den Strafbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Im Blick darauf ist nicht ersichtlich, daß die Auslegung und Anwendung des § 465 Abs. 1 StGB durch die Strafgerichte den Zugang des Beschwerdeführers zu den Gerichten ausgeschlossen oder behindert hätten oder die Gerichte gegen die Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 54, 39 [41]; 60, 253 [296 f.]) verstoßen hätten.
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Im Blick darauf ist nicht ersichtlich, daß die Auslegung und Anwendung des § 465 Abs. 1 StGB durch die Strafgerichte den Zugang des Beschwerdeführers zu den Gerichten ausgeschlossen oder behindert hätten oder die Gerichte gegen die Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 54, 39 [41]; 60, 253 [296 f.]) verstoßen hätten.
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Im Blick darauf ist nicht ersichtlich, daß die Auslegung und Anwendung des § 465 Abs. 1 StGB durch die Strafgerichte den Zugang des Beschwerdeführers zu den Gerichten ausgeschlossen oder behindert hätten oder die Gerichte gegen die Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 54, 39 [41]; 60, 253 [296 f.]) verstoßen hätten.
  • OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 6 Ss 444/89

    Herabsetzung des Tagessatzes - § 465 StPO, Angeklagter trägt auch dann die Kosten

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Sie entsprechen der überwiegend in der Rechtsprechung der Fachgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 589 ; LG Hildesheim, Niedersächsischer Rechtspfleger 1989, S. 41 [42]; LG München I, NStZ 1988, S. 473 [474]; Löwe- Rosenberg/Gössel, StPO , 24. Aufl., 1989, § 410 Rdnr. 1 und Fn. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., 1991, § 473 Rdnr. 1; Karlsruher Kommentar/Meyer-Goßner, StPO , 2. Aufl., 1987, § 410 Rdnr. 14; Mertens, NStZ 1988, S. 473 ; a.A. nur OLG München, NStZ 1988, 241 ; Reisser, MDR 1990, S. 880), die den Wortlaut der in Rede stehenden Vorschriften, die Entstehungsgeschichte des § 410 Abs. 2 StPO sowie die Systematik des Gesetzes für sich hat.
  • OLG München, 03.12.1987 - 2 Ws 1132/87

    Staatskasse; Kosten; Beschwerdepunkt; Beschwerde; Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Sie entsprechen der überwiegend in der Rechtsprechung der Fachgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 589 ; LG Hildesheim, Niedersächsischer Rechtspfleger 1989, S. 41 [42]; LG München I, NStZ 1988, S. 473 [474]; Löwe- Rosenberg/Gössel, StPO , 24. Aufl., 1989, § 410 Rdnr. 1 und Fn. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., 1991, § 473 Rdnr. 1; Karlsruher Kommentar/Meyer-Goßner, StPO , 2. Aufl., 1987, § 410 Rdnr. 14; Mertens, NStZ 1988, S. 473 ; a.A. nur OLG München, NStZ 1988, 241 ; Reisser, MDR 1990, S. 880), die den Wortlaut der in Rede stehenden Vorschriften, die Entstehungsgeschichte des § 410 Abs. 2 StPO sowie die Systematik des Gesetzes für sich hat.
  • LG München I, 13.06.1988 - 21 Ns 497 Js 119504/86
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 118/92
    Sie entsprechen der überwiegend in der Rechtsprechung der Fachgerichte und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1989, S. 589 ; LG Hildesheim, Niedersächsischer Rechtspfleger 1989, S. 41 [42]; LG München I, NStZ 1988, S. 473 [474]; Löwe- Rosenberg/Gössel, StPO , 24. Aufl., 1989, § 410 Rdnr. 1 und Fn. 1; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., 1991, § 473 Rdnr. 1; Karlsruher Kommentar/Meyer-Goßner, StPO , 2. Aufl., 1987, § 410 Rdnr. 14; Mertens, NStZ 1988, S. 473 ; a.A. nur OLG München, NStZ 1988, 241 ; Reisser, MDR 1990, S. 880), die den Wortlaut der in Rede stehenden Vorschriften, die Entstehungsgeschichte des § 410 Abs. 2 StPO sowie die Systematik des Gesetzes für sich hat.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 2 BvR 242/99

    Unsubstantiierte Rüge der Verletzung von GG Art 103 Abs 1 - keine notwendige

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, die Kosten eines auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkten und insoweit erfolgreichen Einspruchs und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzugeben (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1992 - 2 BvR 118/92 - [soweit ersichtlich, nur in Juris veröffentlicht]).
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